Klauselklaus · Glossar · Auftragsverarbeitung / AVV
Glossar

AVV — der Datenschutz-Vertrag, den viele Freelancer übersehen.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, auch AV-Vertrag oder ADV) ist ein nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO vorgeschriebener Vertrag zwischen einem Auftraggeber (dem „Verantwortlichen") und einem Dienstleister (dem „Auftragsverarbeiter"). Er verpflichtet den Dienstleister, die überlassenen personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung und nur für den vereinbarten Zweck zu verarbeiten.

Wann du als Freelancer einen AVV brauchst

Ein AVV ist nötig, wenn du im Auftrag deines Kunden personenbezogene Daten verarbeitest und der Kunde dabei Zweck und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Du handelst dann weisungsgebunden — die Daten „gehören" datenschutzrechtlich weiter dem Kunden, du verarbeitest sie nur für ihn.

Stell dir vor, du bist freie E-Mail-Marketing-Spezialistin und pflegst die Newsletter-Kontaktliste deines Kunden im Tool ein, segmentierst sie und versendest in seinem Namen. Du verarbeitest fremde personenbezogene Daten im Auftrag — hier braucht es einen AVV.

Typische Freelancer-Konstellationen mit AVV-Pflicht:

Wann du keinen AVV brauchst

Nicht jede Berührung mit Daten ist Auftragsverarbeitung. Drei Abgrenzungen helfen:

Die Einordnung ist im Grenzbereich umstritten und einzelfallabhängig — vor allem bei IT-Freelancern, die fachlich weisungsgebunden, aber bei Ort und Zeit frei arbeiten. Wer Zweck und Mittel vorgibt, ist das entscheidende Kriterium.

Was in einem AVV stehen muss

Art. 28 Abs. 3 DSGVO gibt den Pflichtinhalt vor. Ein wirksamer AVV regelt unter anderem:

Klaus-Tipp

Ein AVV ist kein Ersatz für eine NDA und umgekehrt. Die NDA schützt Geschäftsgeheimnisse, der AVV erfüllt eine gesetzliche Datenschutzpflicht. In der Praxis sind je nach Projekt beide relevant. Ein häufiger Streitpunkt im AVV ist die Subunternehmer-Regelung — pauschale Zustimmungspflichten können den Auftragsverarbeiter einschränken.

Warum der AVV beide Seiten schützt

Fehlt ein erforderlicher AVV, ist das ein Datenschutzverstoß — und zwar für beide Seiten. Verstöße gegen die Auftragsverarbeiter-Pflichten aus Art. 28 DSGVO fallen unter den Bußgeldrahmen des Art. 83 Abs. 4 DSGVO: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, hängt dabei je nach Einzelfall vom behördlichen Ermessen ab (Art. 83 Abs. 2 DSGVO).

Fehlt darüber hinaus für die Verarbeitung selbst eine Rechtsgrundlage, kann im Einzelfall der höhere Rahmen des Art. 83 Abs. 5 DSGVO greifen (bis zu 20 Mio. Euro oder 4 %) — das ist aber eine andere Pflicht als der fehlende AVV und nicht der Regelfall. In der Praxis ist es oft der Auftraggeber, der auf den AVV drängt, weil er als Verantwortlicher in erster Linie haftet. Für Freelancer bleibt der vorgelegte AVV trotzdem relevant, weil auch der Auftragsverarbeiter eigene Pflichten aus Art. 28 DSGVO trägt.

Rechtsgrundlage

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Stand: Juni 2026. Klauselklaus ist kein Anwalt, erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Genannte Vorschriften beziehen sich auf deutsches Recht und können im Einzelfall abweichen. Für Streitfälle und vor Gericht brauchst du einen Anwalt. Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.