Wettbewerbsverbot — was bei Freelancern rechtlich gilt.
Ein Wettbewerbsverbot ist eine Vertragsklausel, die dir untersagt, während oder nach dem Vertrag für Konkurrenten des Auftraggebers tätig zu werden oder ihm selbst Konkurrenz zu machen. Gerade nachvertragliche Wettbewerbsverbote tauchen in Freelance-Verträgen häufig auf — sie sind nach der einschlägigen Rechtsprechung aber an enge Voraussetzungen gebunden und im Einzelfall regelmäßig angreifbar.
Zwei Arten von Wettbewerbsverbot
1. Vertragliches Wettbewerbsverbot (während des Vertrags)
Für die Dauer des Vertrags wird ein Wettbewerbsverbot in der Praxis regelmäßig als zulässig angesehen — typischerweise aber nur im Rahmen einer echten Nebenpflicht. Ein totales „du darfst nichts machen außer für mich" wird bei Freelancern häufig als unangemessen weitgehend eingeordnet, weil es die Existenzgrundlage betrifft; die abschließende Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
2. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (nach Vertragsende)
Hier wird es enger. Für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot werden in Rechtsprechung und Literatur typischerweise mehrere Voraussetzungen verlangt, die gemeinsam vorliegen sollen:
- Berechtigtes Interesse des Auftraggebers (Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Kundenbeziehungen).
- Sachliche, zeitliche und räumliche Begrenzung — Pauschalverbote werden regelmäßig als angreifbar eingeordnet.
- Eine zeitliche Höchstgrenze, die sich nach verbreiteter Praxiseinschätzung an rund zwei Jahren orientiert (eine Orientierung, die aus dem HGB-Angestelltenrecht stammt und deren Übertragbarkeit auf Selbstständige streitig ist); längere Bindungen werden nach der Praxisdiskussion regelmäßig als besonders rechtfertigungsbedürftig eingeordnet.
Ein wichtiger Punkt für Freelancer: Die strengen, aber zugleich klar geregelten Vorschriften zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot in §§ 74 ff. HGB gelten unmittelbar nur für Handlungsgehilfen, also kaufmännische Angestellte; für Handelsvertreter regelt § 90a HGB die nachvertragliche Wettbewerbsabrede samt Entschädigung. Auf echte Selbstständige sind diese Normen nach verbreiteter Auffassung nicht direkt anwendbar. Solche Abreden werden bei Selbstständigen stattdessen typischerweise an den allgemeinen zivilrechtlichen Schranken gemessen — insbesondere § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) im Licht der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG). Wie die Linie im Einzelfall verläuft, ist nicht abschließend einheitlich; maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung.
Was ist Karenzentschädigung?
Die Karenzentschädigung ist eine Zahlung als Ausgleich dafür, dass du nach Vertragsende für die Dauer des Verbots nicht für Konkurrenten arbeiten darfst. Für kaufmännische Angestellte schreibt § 74 Abs. 2 HGB eine solche Entschädigung vor; für Handelsvertreter regelt § 90a HGB eine angemessene Entschädigung.
Bei reinen Freelance-Verträgen ist die Lage offener, weil diese HGB-Vorschriften auf echte Selbstständige nach verbreiteter Auffassung nicht unmittelbar anwendbar sind. In der einschlägigen Rechtsprechung wird allerdings diskutiert, dass nachvertragliche Wettbewerbsverbote ohne jede Entschädigung im Einzelfall nach § 138 BGB sittenwidrig sein können, wenn sie den Betroffenen unangemessen in seiner Berufsausübung einschränken. Ob ein konkretes Verbot wirksam ist, hängt von Reichweite, Dauer und Ausgleich ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.
Steht ein Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung im Vertrag, wird in der Praxis häufig darüber gestritten, ob es im Konfliktfall durchsetzbar ist. Die Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab. Für die rechtliche Einordnung einer konkreten Klausel ist eine anwaltliche Prüfung der geeignete Weg.
Die typischen Knack-Punkte solcher Klauseln
Räumliche Begrenzung
„Weltweit" oder „in Deutschland" sind häufige Pauschalen. Je weiter der räumliche Bereich gefasst ist, desto eher wird die Klausel als unangemessen weitgehend eingeordnet. Engere Fassungen — etwa auf konkrete Regionen oder einen festen Umkreis des Auftraggeber-Sitzes — gelten in der Praxis als leichter zu rechtfertigen.
Sachliche Begrenzung
„Konkurrenz" wird typischerweise nur dann tragfähig, wenn sie klar definiert ist. Eine pauschale Formulierung wie „jede Tätigkeit im selben Marktsegment" wird häufig als zu weit kritisiert; eine konkrete Benennung des geschützten Tätigkeitsfelds gilt als belastbarer.
Zeitliche Begrenzung
Nach Beobachtung von Klauselklaus orientiert sich die Dauer in der Praxis häufig an einer Spanne von einigen Monaten bis zu rund zwei Jahren — eine Orientierung, die aus dem HGB-Angestelltenrecht stammt und deren Übertragbarkeit auf Selbstständige streitig ist. Längere Sperren werden nach der Praxisdiskussion regelmäßig als besonders rechtfertigungsbedürftig eingeordnet — etwa bei Schlüsselpositionen mit echten Geschäftsgeheimnissen.
Vertragsstrafe
Eine an das Wettbewerbsverbot gekoppelte Vertragsstrafe steht typischerweise unter der Inhaltskontrolle und der Herabsetzungsmöglichkeit des § 343 BGB. Strafen, die außer Verhältnis zum Auftragsvolumen stehen, werden regelmäßig als angreifbar eingeordnet. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern (B2C, § 13 BGB) greift zusätzlich § 309 Nr. 6 BGB unmittelbar; im B2B-Verkehr wirkt diese Wertung über § 307 BGB als starkes Indiz.
In Verhandlungen häufig diskutierte Ansatzpunkte
Aus der Praxis-Diskussion in Freelancer-Communities lassen sich einige wiederkehrende Themen benennen, an denen sich solche Klauseln entzünden:
- die Frage, ob das Verbot überhaupt nötig ist oder ganz entfällt — bei kleineren Projekten oft ein Diskussionspunkt;
- eine konkretere räumliche, sachliche und zeitliche Begrenzung statt pauschaler Formulierungen;
- ein finanzieller Ausgleich für die Dauer der Sperre, der bei Selbstständigen zwar nicht gesetzlich erzwungen ist, in der Praxis aber häufig thematisiert wird;
- die Höhe und Angemessenheit einer gekoppelten Vertragsstrafe.
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Vertrag jetzt prüfenStand: Juni 2026. Klauselklaus ist kein Anwalt, erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Genannte Vorschriften beziehen sich auf deutsches Recht und können im Einzelfall abweichen. Für Streitfälle und vor Gericht brauchst du einen Anwalt. Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.