Scheinselbstständigkeit-Selbsttest.
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Freelancer auftritt, tatsächlich aber wie ein Angestellter arbeitet. Dieser Test führt dich durch die sieben Indizien, an denen sich die Deutsche Rentenversicherung orientiert — eine Orientierung, keine rechtsverbindliche Statusfeststellung.
Beantworte alle sieben Fragen, um dein Risiko-Bild zu sehen.
Was die einzelnen Indizien bedeuten
Keines der Indizien ist für sich allein entscheidend. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt im Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) eine Gesamtwürdigung vor: Je mehr Punkte für Weisung und Eingliederung sprechen, desto eher wird eine abhängige Beschäftigung angenommen. Weisungsgebundenheit und Eingliederung stehen dabei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Stichwort „Herrenberg") in keinem festen Rangverhältnis — entscheidend ist das Gesamtbild, nicht ein einzelnes Merkmal. Einzelne Punkte wie fehlende eigene Beschäftigte oder ein schwacher Marktauftritt wiegen für sich genommen weniger und sind je nach Einzelfall nur schwache oder ambivalente Indizien.
Was dein selbstständiges Bild stärkt: mehrere aktive Auftraggeber, eigenes Equipment und ein sichtbarer Marktauftritt, sowie projektbezogene Verträge mit klaren Deliverables und Abnahme statt einer unbefristeten Dauer mit festem Monatshonorar. Die Details und die möglichen Konsequenzen findest du im ausführlichen Leitfaden.
Risiko im Vertrag verankert?
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Kostenlose Voranalyse startenStand: Juni 2026. Klauselklaus ist kein Anwalt und erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Dieser Selbsttest liefert eine unverbindliche Orientierung und ist keine rechtsverbindliche Statusfeststellung. Verbindlich klären lässt sich der Erwerbsstatus nur im Verfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung oder mit anwaltlicher Beratung. Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.