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Kleinunternehmer-Rechner.

Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, wer im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro Umsatz bleibt. Trag deine Umsätze ein und Klaus sagt dir, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst - mit den seit 2025 geltenden Grenzen.

Gesamtumsatz (netto) des letzten Kalenderjahres.

Dein voraussichtlicher Gesamtumsatz (netto) dieses Jahr.

Kleinunternehmer möglich
Ja - du kannst die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Beide Grenzen sind eingehalten - du bleibst dieses Jahr Kleinunternehmer."

Vorjahr unter 25.000 Euro, laufendes Jahr unter 100.000 Euro - dieses Jahr passt. Achtung fürs Folgejahr: Weil dein Umsatz dieses Jahr über 25.000 Euro liegt, fällt die Kleinunternehmerregelung im nächsten Jahr voraussichtlich weg.

Spielraum dieses Jahr bis zur 100.000-Euro-Grenze: 60.000 €.

Das ist eine unverbindliche Einordnung nach den gesetzlichen Umsatzgrenzen, keine Steuerberatung. Für deinen Fall ist der Steuerberater die richtige Adresse.

Kleinunternehmer-Grenze 2026: wer die Regelung nutzen kann

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nimmt dich von der Umsatzsteuer aus, wenn dein Umsatz klein genug bleibt. Seit dem 1. Januar 2025 gelten dafür zwei Grenzen: Dein Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschritten haben, und im laufenden Jahr darf er 100.000 Euro nicht übersteigen. Bis Ende 2024 lagen die Grenzen noch bei 22.000 und 50.000 Euro - die Reform hat den Spielraum also deutlich erweitert. Maßgeblich ist jeweils der Nettoumsatz; weil Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, sind Brutto und Netto bei ihnen ohnehin identisch - relevant wird die Unterscheidung vor allem beim Wechsel aus der Regelbesteuerung.

Wichtig ist die neue Logik beim Überschreiten: Reißt du im laufenden Jahr die 100.000-Euro-Grenze, endet die Kleinunternehmerregelung nicht erst im Folgejahr, sondern sofort ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest. Ab da weist du Umsatzsteuer aus.

So prüft das Tool

  1. Vorjahr: War dein Umsatz im letzten Kalenderjahr höchstens 25.000 Euro? (Im Gründungsjahr entfällt diese Prüfung.)
  2. Laufendes Jahr: Bleibst du dieses Jahr unter 100.000 Euro - beziehungsweise im Gründungsjahr unter 25.000 Euro?
  3. Ergebnis: Sind beide Bedingungen erfüllt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Das Tool weist dich zusätzlich darauf hin, wenn dein Umsatz dieses Jahr die 25.000-Euro-Grenze fürs Folgejahr reißt.

Häufige Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Wer gilt als Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz hat. Wer neu gründet, ist Kleinunternehmer, solange der Umsatz im ersten Jahr 25.000 Euro nicht übersteigt.

Welche Umsatzgrenzen gelten 2026?

Seit 2025 und damit auch 2026: maximal 25.000 Euro im Vorjahr und maximal 100.000 Euro im laufenden Jahr, jeweils als Nettoumsatz. Die alten Grenzen von 22.000 und 50.000 Euro galten nur bis Ende 2024.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung konkret?

Du weist auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab. Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen ziehen. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für mich?

Sie vereinfacht die Buchhaltung und macht dich für Privatkunden günstiger. Weniger attraktiv ist sie, wenn du hohe Vorsteuer aus Investitionen ziehen könntest oder fast nur für vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden arbeitest. Ob sie sich rechnet, hängt vom Einzelfall ab - das klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Was passiert beim Überschreiten der Grenze?

Über 25.000 Euro im Vorjahr bedeuten Regelbesteuerung im Folgejahr. Über 100.000 Euro im laufenden Jahr beenden die Regelung sofort ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

Klaus-Tipp

Als Kleinunternehmer rechnest du ohne Umsatzsteuer ab - das gehört auch sauber in deine Verträge und Rechnungen. Achte darauf, dass Honorarklauseln klar sagen, ob ein Betrag brutto oder netto gemeint ist, und dass kein Kunde nachträglich Umsatzsteuer von dir verlangt. Solche Vergütungsklauseln prüft Klauselklaus mit.

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Stand: Juni 2026. Klauselklaus ist kein Anwalt oder Steuerberater, erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des StBerG. Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis deiner Eingaben und ersetzt keine steuerliche Beratung. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umsätze und die gesetzlichen Regelungen; für deine konkrete Situation ist ein Steuerberater die richtige Adresse. Dieses Tool wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.